Reichstagswahl 1936

Propagandaplakat zur Reichstagswahl 1936.

Die Reichstagswahl vom 29. März 1936 wurde vom nationalsozialistischen Regime angesetzt, um der nur wenige Wochen zuvor erfolgten Rheinlandbesetzung, die einen offenen Bruch mit dem Versailler Vertrag darstellte, den Anstrich von Legitimation zu verleihen. In der NS-Propaganda wurde die Wahl bisweilen als „Volksabstimmung“ dargestellt, mit dem das Volk seine Unterstützung für die Rheinlandbesetzung bekunde, tatsächlich wurde jedoch nur eine Reichstagswahl abgehalten. Die Stimmzettel waren betitelt mit „Reichstag für Frieden und Freiheit“. Wie auch bereits bei der vorangegangenen Wahl im November 1933 war nur eine Einheitsliste der NSDAP zugelassen. Es handelte sich somit um eine Scheinwahl. Die Reichstagswahl von 1936 ergab offiziell eine Zustimmung von 98,8 % für die NSDAP.

Die Saarländer waren nach der Saarabstimmung vom 13. Januar 1935 erstmals wieder seit 1919 zu einer gesamtdeutschen Wahl aufgerufen. Dagegen hatten Juden durch das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 das Wahlrecht verloren. Erstmals durften sie, genauso wie sogenannte jüdische Mischlinge, nicht an einer Reichstagswahl teilnehmen.[1]

  1. Hans-Joachim Heinz: Das Wahlvolk unterm Hakenkreuz (= Schriftenreihe zur Geschichte der Stadt Germersheim. Band 2). 2001, ISSN 1618-9663, S. 192–204.

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